Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hosting und Application Service Providing (ASP)“ regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der XTENDX AG (im Folgenden als „xtendx“ bezeichnet) und jedem Kunden (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet), der die Hosting- und/oder ASP-Dienste von xtendx nutzt (im Folgenden als „Dienste“ bezeichnet).

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Der Kunde akzeptiert durch seine Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) oder durch die Nutzung des Dienstes die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hosting und ASP“ zusammen mit den weiteren Bestandteilen (Rahmenvertrag, Produkt- und Dienstleistungszertifikat „PDS“ bzw. Angebote/Auftragsbestätigung, Benutzungsrichtlinien, Lizenzbedingungen).

2. Pflichten und Rechte von xtendx

xtendx stellt dem Kunden Speicherplatz und IT-Anwendungen auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung, um eine Web-Lösung zu veröffentlichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, steht dem Kunden eine maximale Bandbreite von 100 Mbit (gemeinsam genutzte Bandbreite) zur Verfügung. Durch die Auftragserteilung erkennt der Kunde die von xtendx zu erbringenden Leistungen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und xtendx tritt mit der Aktivierung des Dienstes oder dem im Leistungsbeschrieb definierten Startdatum (Leistungsbeschreibung) in Kraft. xtendx kann Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen. In diesem Fall informiert xtendx den Kunden über die relevanten Dritten im System.

3. Verantwortlichkeiten und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde darf den Dienst zur Veröffentlichung einer Web-Lösung nutzen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber xtendx, den Dienst gemäß den Anweisungen aus den Benutzungsrichtlinien von xtendx einzuhalten. Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Dokumente, Bilder, Geräusche, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Videodateien usw.), die er selbst und Dritte, die mit ihm kommunizieren, übertragen, verarbeiten, verbreiten oder zur Abrufung durch xtendx zur Verfügung stellen, verantwortlich. Der Kunde ist auch für Verweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich. Wenn der Kunde Missbrauch feststellt, informiert er xtendx unverzüglich schriftlich.

3.2. Die Kosten für die Behebung von Störungen durch xtendx trägt der Kunde, wenn der Kunde die Untersuchung beantragt hat und wenn die Störung auf das Verhalten des Kunden oder die vom Kunden verwendete Ausrüstung zurückzuführen ist. xtendx trägt keine Kosten für Unterstützung durch Dritte.

3.3. xtendx behält sich das Recht vor, bei konkreten Hinweisen auf rechtswidriges Verhalten und Verstoß gegen die Benutzungsrichtlinien angemessene Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen. Wenn der Aufforderung von xtendx zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands oder zum rechtmäßigen Verhalten innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen wird, kann xtendx nach eigenem Ermessen den Dienst aussetzen, den Zugang zur Web-Lösung des Kunden sperren und/oder den Vertrag ohne Vorankündigung bei schwerwiegendem Missbrauch kündigen. Wenn der Kunde oder eine ihm verantwortliche Drittpartei gegen die Nutzungsrichtlinie verstößt, ist xtendx berechtigt, die Aktivitäten und Identität des Kunden den Strafverfolgungsbehörden zu melden.

4. Wartung und Support

4.1. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) von 9:00 bis 17:00 Uhr. Kundenanfragen an den Service Desk können per E-Mail (support@stage.xtendx.com) oder telefonisch (Serviceline: 043 299 92 92) während der oben genannten Geschäftszeiten gestellt werden. Störfälle werden von Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) von 8:00 bis 18:00 Uhr bearbeitet.

4.2. Support außerhalb der regulären Servicezeiten wird nach Zeitaufwand berechnet. Mindestgebühr: CHF 250.00. Eine garantierte Reaktions-/Bearbeitungszeit kann im Rahmen einer separaten Service-Level-Vereinbarung (SLA) vereinbart werden.

4.3. Beratung, Schulung, individuelle Aktualisierungen der Software auf Kundenwunsch oder aufgrund von Änderungen in der Kundeninfrastruktur sind nicht durch den Standard-Support-Wartungsvertrag abgedeckt und werden separat nach Zeitaufwand berechnet.

5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden beginnt mit der Aktivierung des Dienstes. Im Zweifelsfall gilt das im Leistungsbeschrieb definierte Startdatum (jedoch immer ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde den Dienst produktiv nutzt).

5.2. xtendx stellt dem Kunden die ausgewählte Vertragsdauer (Periodizität) im Voraus in Rechnung. Die Rechnung muss bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt werden.

5.3. Wenn der Kunde den oben genannten Zahlungsbedingungen nicht nachkommt, ist xtendx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% pro Jahr zu berechnen. Darüber hinaus ist xtendx berechtigt, die Dienste gemäß Klausel 10.3 zu kündigen. Xtendx hat auch das Recht, den Dienst ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs des Kunden auszusetzen.

5.4. xtendx behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. xtendx wird dem Kunden rechtzeitig über etwaige Änderungen informieren, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieses Zeitraums gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

5.5. Der Kunde kann Forderungen gegen xtendx nicht mit Schulden verrechnen, die er gegenüber xtendx hat.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. xtendx garantiert, dass es die Dienstleistungen sorgfältig und fachkundig erbringen wird. xtendx kann jedoch nicht garantieren, dass die Web-Lösung des Kunden über das Internet ohne Unterbrechung zugänglich ist oder dass die vom Kunden angeforderten Daten über das Internet fehlerfrei oder zeitnah geliefert werden. Darüber hinaus gibt xtendx keine Garantie dafür, dass die von xtendx und/oder Dritten erbrachten Dienstleistungen es dem Kunden ermöglichen, geschäftliche Zwecke oder andere vom Kunden beabsichtigte Zwecke zu erreichen.

6.2. Auf Wunsch des Kunden erstellt xtendx einen Abnahmereport. Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Kunde damit beginnt, die Produkte und Dienstleistungen produktiv zu nutzen.

6.3. xtendx haftet nicht für den Missbrauch seiner Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte oder für Angriffe von Dritten (z. B. Computerviren, unbefugte Manipulation und Versendung von E-Mails). Darüber hinaus haftet xtendx nicht für Schäden, die dem Kunden oder den Kunden des Kunden durch Datenverlust oder die Unfähigkeit, auf das Internet zuzugreifen oder Informationen zu senden oder zu empfangen, entstehen.

6.4. Der Kunde und xtendx haften für die Schäden, die durch die Verletzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten verursacht werden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

xtendx und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags zugänglichen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags in Kraft und Wirkung, soweit ein berechtigtes Interesse an der fortgesetzten Vertraulichkeit solcher Informationen und Daten besteht.

8. Geistiges Eigentum

8.1. xtendx gewährt dem Kunden und seinen Beauftragten ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung und Verwertung der Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit.

8.2. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die in den Dienstleistungen vorhanden sind oder bei der Durchführung des Vertrags entstehen (z. B. Programme, Vorlagen und Daten), verbleiben bei xtendx oder einem von xtendx beauftragten Dritten.

9. Höhere Gewalt / Verschulden von Drittanbietern

Falls xtendx aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, wie z. B. einer schweren Naturkatastrophe, Krieg, Unruhen, Streiks und/oder dem Verschulden von Drittanbietern (z. B. Computerviren, unbefugte Manipulation und Versendung von E-Mails), der Verhängung unvorhersehbarer behördlicher Bedingungen usw., daran gehindert wird, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wird die Durchführung des Vertrags oder der Termin für seine Durchführung für die Dauer eines solchen Ereignisses verschoben. In solchen Fällen ist jede Haftung von xtendx ausgeschlossen.

10. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

10.1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Eingang der Bestellung, beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Vertrag wird mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit oder der Verlängerung gekündigt.

10.2. Wenn der Kunde den Vertrag während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigt, kann keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgen.

10.3. Wenn der Kunde eine vertragliche Bestimmung verletzt oder die Dienstleistungen für rechtswidrige Zwecke nutzt, ist xtendx berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde die bis zum ordentlichen Beendigungsdatum fälligen Gebühren zu zahlen.

10.4. xtendx ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder Verfahren wegen Zahlungsunfähigkeit des Kunden eingeleitet werden oder wenn in anderer Weise deutlich wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde die Gebühren für den nächsten Vertragszeitraum nicht im Voraus bezahlt oder angemessene Sicherheit für die Zahlung leistet.

10.5. xtendx ist berechtigt, die Daten des Kunden nach Ablauf des Vertrags zu löschen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich.

11. Weitere Bestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Dokuments sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vorgenommen wurden und xtendx ihnen zugestimmt hat. xtendx kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich jederzeit ändern; jedoch treten die geänderten Bestimmungen erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit in Kraft. Die aktuelle Version wird auf der Website von xtendx veröffentlicht und zeigt das Datum, ab dem sie gilt.

11.2. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei an Dritte übertragen werden. Die Übertragung des Vertrags auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen ist von dieser Bestimmung ausgeschlossen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und xtendx wird Regensdorf als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Es gilt Schweizer Recht.

20 Mai 2021